Rente

Die staatliche Rentenversicherung wird in unserer heutigen Zeit stark diskutiert. Inwieweit das klassische Modell des aktuellen Rentensystems zukünftig Bestand hat, lässt sich nicht beantworten. Um so wichtiger ist an dieser Stelle eine private Altersvorsorge, um nach dem Ende des Berufslebens keine Furcht vor finanzieller Armut haben zu müssen. Je früher Sie eine private Rentenversicherung abschließen, desto flexibler sind Sie in den monatlichen Beiträgen, ohne ein angemessenes Rentenniveau zu gefährden.

Um einer finanziellen Armut im Alter entgegenzuwirken, stehen Ihnen in der Regel vier Sparmodelle zur Verfügung. Die vier Modelle unterscheiden sich hinsichtlich zwei verschiedener Sparmethoden: Das klassische Rentensparen und das Fondssparen. Wenn Sie sich für die klassische Rentenversicherung interessieren, sparen Sie, indem Sie einen monatlichen Betrag einzahlen und dieser von der Versicherung als Rente zurückgezahlt wird. Das fondsgebundene Sparen ist ähnlich, nur dass die Versicherung das Geld in Fonds anlegt. Auf diesem Weg kann Ihre Rente beträchtlich höher ausfallen, jedoch kann die Rente auch merklich kleiner werden, oder schlimmstenfalls sogar vollständig wegfallen. Zur Bekämpfung der Armut im Alter stehen somit zwei leistungsstarke Systeme zur Verfügung, die der Stützung der gesetzlichen Rente dienen.

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Basisrente

Die Basisrente (Rürup-Rente) ist eine staatlich subventionierte Altersvorsorge durch Steuervorteile über einen Sonderausgabenabzug und ist vorrangig für Selbständige entwickelt worden, welche die Förderung innerhalb einer Riester-Rente oder einer betrieblichen Altersvorsorge nicht nutzen können. Die Ansetzbarkeit der Beiträge zur Basisversorgung existiert seit 2005 in einer Höhe von 60 %. Bis 2025 steigt dieser Anteil jährlich um 2 % auf 100 %, wobei der maximal abzugsfähige Beitrag im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge nach dem Alterseinkünftegesetz  begrenzt ist.

Das Kapital in einem Rürup-Vertrag ist in der Ansparphase pfändungssicher und wird bei längerer Arbeitslosigkeit nicht als Vermögen für das Arbeitslosengeld II berücksichtigt. Dennoch existieren mit eingeschränkter Vererbbarkeit und der ausschließlichen Verrentung (keine Kapitalauszahlung) Aspekte, die für die jeweilige Lebenssituation bedacht und berücksichtigt werden sollen. Bei Fragen, inwieweit die verschiedenen Produktvarianten genau Ihrem Lebenskonzept entsprechen, helfen wir Ihnen gern weiter.

Der Aufwand zur steuerbegünstigten Altersvorsorge nach § 10 Nr. 2 b ESTG kann prozentual wie folgt abgesetzt werden: 2018 / 86% und 2019 / 88% wachsend um 2% pro Jahr bis 2025 auf 100%.

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Ansprechpartner

Herr René Schmidtke
Finanz- und Versicherungsmakler
Tel.: 0341-23064749
Fax: 0341-23064751
E-Mail:

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