Private Krankenversicherung

Als eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen ist die Krankenversicherung eine sinnvolle und zugleich zwingend erforderliche Schutzmaßnahme. Zu unterscheiden sind die gesetzlichen von den privaten Krankenversicherungen. Während Sie bei gesetzlichen Krankenversicherungen preisgünstige Tarife vorfinden, die alle notwendigen Leistungen abdecken, erhalten Sie bei privaten Krankenversicherungen eine größere Vielzahl an Tarifoptionen, um Ihrem Verständnis einer idealen Absicherung bestmöglich entgegenzukommen. Der Nachteil dieser Mehrleistung ist, dass Tarife aus dem Segment der privaten Krankenversicherung häufig teurer sind als jene der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie sich für die individuelle Anpassungsfähigkeit der Tarife, die Leistungsvielfalt und die bessere Reputation der privaten Leistungen entschieden haben, steht Ihnen an dieser Stelle unser Spektrum an Versicherungsgesellschaften und Tarifen zur Verfügung.

Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, haben Sie die Möglichkeit, aus einer Kombination zu wählen, die aus Basistarif und Wahltarif besteht. Ein Basistarif ist eine grundlegende Kombination von Einschlüssen für die private Gesundheitssicherung. Der Basistarif ist bereits hinreichend für eine vollständige Abdeckung der gesundheitlichen Schadensfälle. Da ein Basistarif jedoch in manchen Fällen bestimmte Mehrleistungen nicht abdeckt, steht Ihnen der Wahltarif zur Verfügung. Der Wahltarif für die private Gesundheitssicherung ist optional und ermöglicht eine Anpassung der Versicherung an Ihre persönlichen Vorstellungen an Sicherheit. Da der Wahltarif Ihre Versicherung jedoch auch teurer machen wird, ist eine kritische Abwägung zwischen den reinen Erfordernissen an die private Gesundheitssicherung und dem gewünschten Mehrwert erforderlich.

Wer kann sich privat krankenversichern?

Prinzipiell können sich alle Personen, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, privat Krankenversichern.

Das sind im Einzelnen folgende Personengruppen:

Beamte, Selbständige, Freiberufler und Künstler, Studenten und Arbeitnehmer die ein Bruttogehalt über der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze erhalten.

Beamte: erhalten von ihren Dienstherren anteilig, in der Regel zu 50% oder 70%, die Kosten für Behandlungen im Falle einer Krankheit erstattet, man nennt diese Erstattung Beihilfe. Die restlichen Kosten muss der Beamte selbst versichern. Die Private Krankenversicherung bietet dafür entsprechende Beamtentarife an, die die Restkosten nach Vorleistung der Beihilfe kostengünstig absichern. Da die Krankheitskosten hier nur prozentual (also 50% oder 70%) erstattet werden müssen sind die Beiträge entsprechend niedrig. Beamte können sich auch gesetzlich versichern, bezahlen dort aber den vollen Beitragssatz entsprechend Ihres Einkommens.

Infofilm - Beihilfe Krankenversicherung

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Selbstständige: sind von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit. Sie können in die private Krankenvollversicherung eintreten. Den Umfang der Versicherungsleistungen können sie selbst bestimmen. Die Gestaltungsmöglichkeiten der unterschiedlichen Tarife sind sehr groß und umfassen ein ganz unterschiedliches Leistungsspektrum. Der Gesetzgeber verlangt hier wenigstens einen Mindestschutz für ambulante und stationäre Behandlungskosten.

Freiberufler: diese Personengruppe ist ähnlich den selbständig Tätigen versichert. Wer ein Freiberufler ist (z.Bsp. Ärzte, Journalisten, Rechtsanwälte…) wird in § 18 EStG bzw. § 1 PartGG geregelt. Viele Versicherungsgesellschaften bieten z.Bsp. für Ärzte besonders kalkulierte Tarife an da man hier auch von einer Selbstbehandlung ohne Kosten ausgehen kann. Diese Tarife stehen dann in der Regel auch den Angehörigen (Kinder, Eheleute) zur Verfügung.

Künstler: sind eine besondere Art von Freiberuflern und sind in der Regel über die Künstlersozialkasse (KSK) analog zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sie können sich allerdings von der KSK befreien lassen und erhalten dann von dort einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung.

Studenten: sind prinzipiell versicherungspflichtig. Allerdings haben Sie bei Beginn ihres Studiums einmalig die Möglichkeit sich für die private Krankenversicherung zu entscheiden. Diese Entscheidung gilt dann für die gesamte Dauer des Studiums. Die PKV bietet für Studenten spezielle, kostengünstige Tarife an.

Arbeitnehmer: dieser Personenkreis ist in der Regel versicherungspflichtig. Übersteigt das jährliche Bruttoeinkommen als Arbeitnehmer aber drei Jahre in Folge die jeweilige Versicherungspflichtgrenze kann sich der Arbeitnehmer von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV eintreten.

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Frau Solveig Wuttke
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