Die Basis-Rente oder auch „Rürup-Rente“ wurde 2005 unter Federführung des SPD-Politikers Bert Rürup eingeführt. Ähnlich der Riester-Rente hatte die Basis-Rente das Ziel, über staatliche Förderung die dritte Säule des Rentensystems und damit die private Vorsorge zu stärken. Anders als die Riester-Rente jedoch stand die Rürup-Rente seit ihrer Einführung allen Bürgern offen. Sie wurde somit zur einzigen Möglichkeit auch für Selbstständige und Freiberufler, von staatlich geförderter Vorsorge zu profitieren. Das Vorsorge-Instrument profitiert hierbei wesentlich von hohen steuerfreien Einzahlungen, die der Gesetzgeber erlaubt.
Steuervorteile durch die Basisrente steigen
Und die Bedingungen werden in 2020 noch günstiger. Denn in diesem Jahr kann ein höherer Beitrag als Sonderausgabe bei der Steuer geltend gemacht werden. Darüber informiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Demnach steigt der steuerliche Höchstbetrag zur Basisrente auf 25.046 Euro, berichtet der Verband auf seiner Webseite. Auch erkennt das Finanzamt nun 90 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben an, während für 2019 noch 88 Prozent angerechnet wurden. In Summe seien ab 2020 maximal 22.541 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig – für Ehe- und Lebenspartner der doppelte Beitrag. Eingetragen werden müssen die Beiträge in der Anlage „Vorsorgeaufwand“.
Die Basisrente kann über drei Wege abgeschlossen werden, informiert der Verband der Versicherer – als Basisrente, als fondsgebundene Basisrente oder als Sofortrente. Möglich ist zudem eine Hinterbliebenenschutz, der zu den Varianten ergänzend hinzugewählt werden kann. Dieser ist wählbar für den Ehepartner, den eingetragenen Lebenspartner und die Kinder. Bei der Sofortrente als Durchführungsweg fließt ein hoher Einmalbetrag des Vorsorgesparers, um eine lebenslange Rente zu erhalten. Nicht möglich ist jedoch eine Rente, die als Einmalzahlung an den Vorsorgesparer ausgeschüttet wird.
Basisrente: Renditechancen durch Garantiefreiheit
Für verschiedene Durchführungswege bietet die Basis-Rente eine größere Anlagefreiheit als andere geförderte Vorsorgevarianten. Denn zwar kann eine Garantie auf eingezahlte Gelder vereinbart werden. Anders als bei anderen Vorsorgevarianten ist diese Garantie aber kein Muss – die Rendite ist demnach weniger von einem hohen Anteil festverzinslicher Wertpapiere abhängig, der in Zeiten von Null- und Minuszinsen kaum noch Gewinn verspricht.
Wer sich also von höherer Anlagefreiheit bei größerem Risiko mehr Rendite verspricht, für den bietet sich die Basis-Rente an.
Kommt man in die Lage, auf Arbeitslosengeld angewiesen zu sein, sind eingezahlte Gelder außerdem geschützt – das Sozialamt hat also keinen Zugriff darauf. Allerdings kann der Vertrag auch nicht vorzeitig gekündigt oder beliehen werden. Beiträge können aber flexibel bezahlt werden, was erneut die Beliebtheit der Basis-Rente besonders bei Freiberuflern und Selbstständigen mit schwankendem Einkommen begründet. Ob die Basis-Rente aber das richtige Vorsorgemodell für einen Vorsorgesparer ist, lässt sich bei guter Beratung durch einen Experten klären.