Am 2. Juni wird in Deutschland der Tag der Organspende begangen. Und das ist ein durchaus wichtiges Thema. Ein einziger Mensch kann bis zu sieben Menschenleben retten, wenn er mit einem Organspendeausweis seine Bereitschaft dazu erklärt, dass nach seinem Ableben die Organe entnommen werden dürfen. Deshalb bemühen sich auch die Krankenversicherer um eine bessere Aufklärung.
Kein Mensch setzt sich gern mit dem Tod auseinander. Und doch gibt es ein Thema, welches einerseits mit dem Tod verbunden ist – aber auch damit, dass man anderen Menschen Leben schenkt: Eine Organspende bedeutet, dass man bis zu sieben Menschenleben retten kann!
Aktuell warten in Deutschland 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Oft hängt davon das eigene Überleben ab. Aber im letzten Jahr waren nach Daten des Bundesgesundheitsministeriums nur 797 Menschen bereit, lebend ein rettendes Organ zu spenden. Ein krasses Missverhältnis! In keinem anderen Land Europas ist die Bereitschaft zur Spende so niedrig.
Lebendspende – Krankenversicherer übernehmen die Kosten
Dabei sind zwei verschiedene Arten von Organspenden zu unterscheiden. Einerseits die Lebendorganspende – wenn man sich also bereit erklärt, einem anderen Menschen ein Organ zu spenden, in der Regel die Niere oder Knochenmark. Hier erklären sowohl die gesetzlichen als auch privaten Krankenversicherer per Selbstverpflichtung, dass sie alle Kosten übernehmen, wenn ein Organspender einem Organempfänger helfen will. In der Regel zahlt die Versicherung des Empfängers die Kosten für den Spender: inklusive Vor- und Nachbereitung. Kommt es zu Komplikationen, werden auch die Reha- und Folgekosten getragen.
Positiv ist in dem Zusammenhang, dass Organspender auch durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind. Erleiden Spender bei der Organentnahme einen Gesundheitsschaden, der über den mit der Operation generell verbundenen Eingriff hinausgeht, können sie eine Entschädigung von der gesetzlichen Unfallversicherung verlangen. Das hat das Bundessozialgericht im Jahr 2012 entschieden. Dabei spiele es keine Rolle, dass der Spender freiwillig in die OP eingewilligt hat (Az.: B 2 U 16/11 R).
Organspendeausweis – mehr Menschen würden spenden, haben aber keinen
Die zweite Art der Organspende ist weniger erfreulich: die postmortale Spende nach dem eigenen Tod. Stirbt ein Mensch bei einem Unfall und wird der Hirntod festgestellt, wird sein Kreislauf derart stabilisiert, dass die Organe noch anderen Patienten das Leben retten können. Die Funktionsfähigkeit der Organe hängt nicht unbedingt vom Alter des Spenders oder der Spenderin ab, sondern vielmehr vom eigentlichen Zustand des Organs.
Eine Organspende nach dem Tod ist in Deutschland streng geregelt. Sie ist nur möglich, wenn der Betroffene zu Lebzeiten aktiv sein Einverständnis erklärt hat. Das geht am einfachsten mit einem Organspendeausweis, den man bei sich trägt. Und natürlich ist die Zustimmung freiwillig. Viele Menschen wollen nicht, dass ihnen Organe entnommen werden – etwa aus religiösen Gründen. Wer seine Bereitschaft erklärt muss übrigens keine Angst haben, dass diese Zusage an zentraler Stelle gespeichert wird. Die Krankenkassen erheben die Spenderbereitschaft nicht.
Dennoch: die Bereitschaft zur Organspende ist viel größer, als viele vermuten würden. Laut aktuellen Umfragen der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung stimmen circa 80 Prozent der Bevölkerung einer Organspende zu, wenn auch nur 36 Prozent einen Organspendeausweis besitzen. Seit dem 01. November 2012 gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung, die es erleichtern soll, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Die Krankenversicherer versenden ab dem 16. Lebensjahr eines Versicherten regelmäßig Info-Materialien. Denn es ist ein Thema, das Leben rettet – und kranken Menschen neue Hoffnung gibt.