Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil entschieden, dass Aufnahmen von Dashcams als Beweis bei Verkehrsunfällen eingesetzt werden dürfen. Allerdings ist dies an strenge datenschutzrechtliche Vorgaben gebunden: die permanente Aufzeichnung bleibt verboten. Doch es gibt Möglichkeiten, diesen Widerspruch zu lösen.
Aufnahmen von Dashcams dürfen ab sofort als Beweismittel eingesetzt werden, um vor Gericht einen Unfallhergang aufzuklären. Das hat der Bundesgerichtshof diese Woche mit einem vielbeachteten Urteil entschieden (VI ZR 233/17).
Im konkreten Rechtsstreit hatte ein Mann aus Sachsen-Anhalt geklagt. Er war in einen Unfall verwickelt worden und hatte das Geschehen mit einer Dashcam aufgezeichnet. Mit den Filmen wollte der Mann beweisen, dass er nicht Verursacher des Unfalls gewesen ist. Aber die beiden Vorinstanzen erlaubten dies nicht. Die Aufzeichnungen verstoßen gegen das Datenschutzrecht der gegnerischen Unfallpartei, so die Begründung.
Doch der enttäuschte Autofahrer gab nicht auf und kämpfte sich bis vor den Bundesgerichtshof. Und dieser fällte nun ein Grundsatzurteil. Zwar betonten auch die Karlsruher Richter, dass die Aufnahmen das Recht auf Datenschutz verletzen würden. Aber bei einem Unfall müssten die Autofahrer ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen, deshalb sei dieser Aspekt nachrangig. Dashcam-Aufnahmen dürfen als Beweis verwendet werden.
Nun gibt es aber einen scheinbaren Widerspruch, betonten doch die Richter, dass das permanente Aufzeichnen des Verkehrs mit einer Dashcam unzulässig sei und auch nicht gewünscht werde. Man darf also die Dashcam als Beweismittel nutzen – aber den Verkehr erst gar nicht filmen? Hierfür gibt es eine Lösung, wie die Richter selbst betonen. So sei es technisch möglich, dass die Dashcam die Aufnahmen nur kurzzeitig speichere und dann wieder überschreibe. Erst wenn es zu einem Unfall komme, werde die Cam dann derart aktiviert, dass sie die Aufnahmen dauerhaft speichert. Hierbei sei an automatische Notruf-Systeme erinnert, die ebenfalls erst wirksam werden, wenn das Auto einen Zusammenstoß registriert.
Das gestattet auch den Versicherern ganz neue Möglichkeiten der Tarifgestaltung. So ist denkbar, dass Autofahrer künftig Rabatte erhalten, wenn sie eine Dashcam in ihr Fahrzeug installieren. Hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.