Die privaten Berufsunfähigkeitsversicherer zahlen durchaus zuverlässig eine BU-Rente, wenn die Versicherten darauf angewiesen sind. Das zeigt eine aktuelle Studie, die circa 50 Prozent des deutschen Marktes abdeckt. Demnach wird in drei von vier Fällen problemlos die Leistung im Ernstfall bewilligt.
Berufsunfähigkeitsversicherer sind Neinsager? So legt es manch Bericht in den Medien nahe, in denen Fälle vorgeführt werden, bei denen Versicherte trotz schwerer Beeinträchtigung leer ausgehen. Doch dass es sich bei diesen Fällen keineswegs um die Regel handelt, sondern um Ausnahmen, zeigt erneut eine Studie.
Das Analysehaus Franke und Bornberg analysiert bereits seit mehreren Jahren das Leistungsverhalten der BU-Versicherer. Auch in diesem Jahr stellten wieder sieben Anbieter ihre Daten zur Verfügung: gemeinsam stehen sie für 4,57 Millionen Berufsunfähigkeits-Policen und vereinen knapp 50 Prozent aller Leistungsfälle auf sich. Zusätzlich haben die Analysten die Versicherer vor Ort besucht, um stichprobenartig den Sachbearbeitern über die Schultern zu schauen. Das Datenmaterial bezog sich auf das Jahr 2016.
Das Ergebnis ist durchaus erfreulich. Wenn ein Versicherter eine BU-Rente beantragt, fallen drei von vier Leistungsentscheidungen (75,7 Prozent) zu Gunsten des Versicherten aus. Auf ähnliche Zahlen kommt auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dieser hatte für das Jahr 2015 eine Leistungsquote von 77 Prozent ermittelt.
„Die BU-Versicherung bleibt weiterhin das wichtigste Produkt zur Absicherung der Arbeitskraft. Eine Anerkennungsquote von über 75 % zeigt, dass die BU auch im Leistungsfall funktioniert“, kommentiert BU-Experte Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter des unabhängigen Analysehauses.
Doch wo Licht ist, ist auch Schatten. Insgesamt 589 Verbraucher zogen im Erhebungszeitraum gegen ihren Versicherer vor Gericht, weil sie der Meinung waren, dass ihnen zu Unrecht eine BU-Rente verweigert wurde. Auch hier gilt es zu relativieren: Das sind lediglich 2,39 Prozent aller ausgewerteten Anträge auf eine Versicherungsleistung, denn gezählt wurden 24.600 BU-Leistungsfall-Neuanmeldungen. Oft mussten die Verbraucher einsehen, dass der Versicherer durchaus nicht zahlen muss. Bezogen auf alle Leistungsfälle betrug die Quote der von Versicherern verlorenen Prozesse magere 0,28 Prozent.
Häufigster Ablehnungsgrund war, dass der erforderliche Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent nicht nachgewiesen werden konnte (48,7 Prozent). Weitere 30 Prozent wurden abgelehnt, weil der Versicherer den Vertrag erfolgreich anfocht oder davon zurücktrat, etwa aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Hier gilt, bereits beim Antrag auf BU-Schutz alle Fragen genau und gewissenhaft zu beantworten und sich notfalls professionelle Hilfe zu holen.