Wer Knatsch mit seinem Versicherer hat, kann sich beim Versicherungsombudsmann beschweren: eine anerkannte Streitschlichtungsstelle der Branche. Dieser präsentierte vor wenigen Tagen die Zahlen für das abgelaufene Jahr 2019. Positiv: Die Verbraucher hatten deutlich weniger Grund, sich zu beschweren.
Der unabhängige Versicherungsombudsmann hat 2019 deutlich weniger Beschwerden von Kunden über ihren Versicherer erhalten. Das berichtet aktuell der Dachverband der Versicherer (GDV) und beruft sich auf den aktuellen Tätigkeitsbericht. Mit 16.928 Beschwerden erreichten den Streitschlichter gut sieben Prozent weniger Anträge als im Jahr 2018.
Alles in allem habe sich die Gesamtzahl der Beschwerden zum Vorjahr um 7,5 Prozent auf 17.528 reduziert, so schreibt der Verband weiter. Gut 4.500 dieser Anträge hätten Ombudsmann Wilhelm Schluckebier und sein Team als unzulässig abgewiesen.
Sehr wenige Beschwerden über Vermittler
Noch besser sieht sogar die Bilanz aus, wenn man allein auf Versicherungsvermittler blickt. Knapp 200.000 Personen sind in Deutschland als Versicherungsvertreter, -makler oder -berater tätig. Aber nur 261 Beschwerden erreichten den Ombudsmann speziell zu den Vermittlern in 2019. Das entspricht einer Beschwerdequote von 0,13 Prozent gemessen an der Gesamtzahl der Tätigen in diesen Berufen: Wobei man sogar noch berücksichtigen muss, dass sich einige Kunden mehrfach über einen Vermittler beschweren können.
Der Versicherungsombudsmann ist eine 2001 gegründete unabhängige Schlichtungsstelle der Versicherungswirtschaft, die aber von der Politik ebenfalls anerkannt wird. Grundlage ist das sogenannte Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Haben Kunden Ärger mit dem Versicherer, kann die Stelle eine erste Anlaufstelle sein. Unabhängige Juristen prüfen eine Beschwerde, ohne dass extra Kosten entstehen: abgesehen von Kosten für Porto bzw. den Kontakt. Weitere Details zu Anträgen finden sich auf versicherungsombudsmann.de.
Das Positive aus Sicht des Kunden: Bis zu einem Betrag von bis zu 10.000 Euro kann der Ombudsmann einen Versicherer zur Leistung verpflichten. Liegt der Streitwert darüber, ist der Schlichtungsspruch für die Gesellschaft nicht bindend: Erfahrungsgemäß folgen die Versicherer aber auch dann meist der Auffassung des Ombudsmanns.
Bei Vermittlern hingegen ist die Entscheidung nicht bindend, der Ombudsmann kann aber Empfehlungen aussprechen. Die Ombudsstelle erklärt ihre Entscheidung verbraucherfreundlich anhand der aktuellen Gesetzeslage.
Ansprüche verjähren nicht
Wer einen Schlichtungsantrag stellt und gegen den Versicherer vorgehen will, muss keine Sorge haben, dass er bei einem unbefriedigenden Ergebnis nicht später vor Gericht ziehen kann. Während des Prüfverfahrens verjähren die Ansprüche nicht, eine Klage ist später immer noch möglich: unabhängig davon, wie der Ombudsmann entscheidet.
Seit dem April 2019 ist Wilhelm Schluckebier neuer Chef der Ombudsstelle: Ein renommierter Jurist, der unter anderem bereits am Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht tätig war. Über aktuelle Erfolgszahlen der Beschwerden ist noch nichts bekannt: Diese werden erst später mit dem Jahresbericht veröffentlicht. Aus früheren Veröffentlichungen weiß man jedoch, dass beinahe jede zweite Beschwerde zur Zufriedenheit des Kunden ausfällt, weil der Versicherer klein beigibt oder dem Betroffenen entgegenkommt, indem man sich außergerichtlich einigt.
Zu beachten ist darüber hinaus, dass die private Krankenversicherung eine eigene Schlichtungsstelle unter Vorsitz von Heinz Lanfermann hat (pkv-ombudsmann.de). Sie handelt alle Beschwerden zu PKV-Themen ab: Private Krankheitskostenvollversicherung, Private Pflegepflichtversicherung oder Zusatzversicherung.