Weihnachten im Kreise der Familie? Das ist für viele Menschen ein persönlicher Wunsch und ein persönliches Anliegen. Ist aber ein Mitglied der Familie an Alzheimer erkrankt, wird Weihnachten zu einer besonderen Herausforderung. Unter dem Motto „Die Gefühle bleiben: Weihnachten feiern mit Alzheimer-Patienten“ will nun der gemeinnützige Verein Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) Mut machen, diese Herausforderung dennoch zu wagen – und gibt in einer Presseerklärung Tipps und Anregungen für die Feiertage mit erkrankten Angehörigen.
Denn egal, ob Betroffene in der Familie gepflegt werden oder in einem Heim (und demnach für einen „Weihnachtsurlaub“ nach Hause geholt werden) – das Weihnachtsfest bietet aufgrund der feierlichen Atmosphäre und der stimmungsvollen Rituale viele Möglichkeiten, Alzheimer-Betroffene einzubeziehen. Ist doch eine angenehme Zeit in diesem schwierigen und oft auch leidvollen Lebensabschnitt das wertvollste Geschenk, das man erkrankten Angehörigen machen kann.
Die Chance des Fests: behagliche Erinnerungen und Eindrücke
Ein besonderer Weg führt hierbei über alte Erinnerungen, die ganz gezielt angeregt werden können. So empfiehlt der Verein, gemeinsam Weihnachtslieder zu singen oder gemeinsam den Weihnachtsgottesdienst zu besuchen. Alzheimer-Erkrankte erlangen dadurch oft ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit.
Positiv erfahren werden auch Sinneseindrücke des Geruchs und Geschmacks – Weihnachtsplätzchen oder das traditionelle Festtagsessen erwecken hier weitere Chancen auf ein angenehmes und behagliches Erleben. Falls möglich, können Angehörige auch in die Vorbereitungen beim Backen, Tischdecken oder Tannenbaum-Schmücken einbezogen werden. Auch dadurch werden die Sinne der Erkrankten angenehm berührt.
Vorsicht vor dem „Zuviel“
Wichtig ist aber auch Umsicht – denn zu viel Hektik und viele unbekannte Gesichter überfordern Alzheimer-Patienten schnell. Führt doch die Erkrankung dazu, dass akustische und visuelle Reize nicht mehr ausreichend gefiltert werden können. Aus diesem Grund rät der Verein zu einer ruhigen Feier – diese sollte am besten in einem kleinen, vertrauten Kreis begangen werden.
Geschenke für Sinne und Gefühl
Aber auch fürs Schenken gibt der Verein Empfehlungen. Der Geschenke-Kauf kann – wie die gesamte Feier – unter der Prämisse stehen: Aktuelle Bezüge und Erfahrungen gehen bei Alzheimer-Patienten zwar immer mehr verloren, aber alte Erinnerungen bleiben oft lebendig. Auch können angenehme Gefühle das Leid der Betroffenen lindern.
Demnach freuen sich Erkrankte über alles, was Sinne oder Erinnerungen ansprechen kann – wie zum Beispiel das frühere Lieblingsparfüm, CDs mit alten Schlagern oder Volksliedern, eine kuschlige Decke, ein Massageball oder ein einfaches Steckspiel. Aber auch ein Fotoalbum, ein gerahmtes Familienfoto oder ein Bildband von der Heimat könnten laut Verein ein passendes Geschenk für Alzheimer-Erkrankte sein. Letztendlich ist das schönste Geschenk für Erkrankte jedoch eine angenehme Lebenszeit im Kreise der Familie.
Pflegezusatzversicherung: Schützt vor hohen Pflegekosten
Alzheimer gilt noch immer als Tabuthema, wie der Neurologe und AFI-Vorstandsvorsitzende Dr. Michael Lorrain berichtet. Selbst Angehörige von Betroffenen würden lange Zeit Gedächtnisprobleme erkrankter Angehöriger erdulden, ohne sich um eine Diagnose zu kümmern – der Mediziner spricht von einem „blinden Fleck“ und begründet diesen mit Angst vor einer Alzheimer-Diagnose in der Familie.
Weil unbequeme Themen wie Alzheimer oder andere schwerwiegende Alters-Erkrankungen aber gern gemieden werden, bilden sich blinde Flecken auch für weitere Themen, die mit einem Verlust der Selbstständigkeit in Verbindung stehen – zum Beispiel die Themen Pflege und Pflegekosten. So glauben 43 Prozent der Bürger gemäß Studie eines großen Geldinstituts: Die gesetzliche Pflegeversicherung komme schon für Kosten in voller Höhe auf, sobald ein Mensch im Heim gepflegt werden müsse. Das jedoch ist ein tückischer Irrtum. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung.
Vielmehr wurde schon mit Einführung dieser zusätzlichen Säule der gesetzlichen Sozialversicherung in 1995 stets der ergänzende Charakter der Pflegeversicherung herausgestellt. Einen großen Teil der Kosten bei Unterbringung in einem Pflegeheim müssen Pflegebedürftige folglich selbst tragen – der Betrag setzt sich zusammen aus dem einrichtungseinheitlichen Anteil für Pflege zuzüglich Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten für das Heim. Dieser „Eigenanteil“ für Pflegeheime wird jedoch immer teurer: Inzwischen ist der bundesdurchnittliche Betrag, den Pflegebedürftige in einem Pflegeheim selbst tragen müssen, auf 1.891 Euro monatlich angestiegen. Und auch Ehepartner oder leibliche Kinder können für diese Kosten herangezogen werden.
Zwar hat die Bundesregierung aktuell einer Entlastung von Angehörigen zugestimmt – unterhaltspflichtig werden leibliche Kinder über den so genannten „Elternunterhalt“ zukünftig erst ab einem Bruttoeinkommen von 100.000 Euro jährlich. Und doch drohen Eigenanteile stationärer Pflege, zu einem Armutsrisiko für Betroffene und außerdem zu einer zusätzlichen Kostenlast für Familien zu werden. Aus diesem Grund sollte das Thema „Alzheimer“ auch Anlass sein, sich über den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung zu informieren. Denn nur durch Abschluss einer solchen Police kann man sich und seine Familie gegen finanzielle Folgen eines Pflegefalles absichern.