Zahnersatz: Jahresende gemahnt ans Bonushef

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Jedes Jahr kurz vor Jahresende sollten gesetzlich Versicherte ihr Zahnarzt-Bonusheft kontrollieren. Fehlt ein Stempel für das aktuelle Jahr, ist ein schneller Termin beim Zahnarzt geboten – und zwar noch vor Silvester.

Zahnersatz für gesetzlich Versicherte: Ein erhebliches Kosten-Risiko

Das Risiko, auf Zahnersatz angewiesen zu sein, bedeutet ein zusätzliches und erhebliches Kosten-Risiko. Der Grund: Seit 2005 leisten gesetzliche Krankenkassen nur einen Festzuschuss. Dieser Festzuschuss deckt nicht die gesamten Behandlungs- und Materialkosten ab, sondern die Krankenkassen übernehmen aktuell nur 50 Prozent der entstehenden Kosten.

Mehr noch: Der Festzuschuss wird auch nicht für jede Versorgungsart geleistet, sondern – je nach medizinischem Befund – nur für die so genannte „Regelversorgung“. Zu den eh schon hohen Eigenanteilen für diese Regelversorgung drohen weitere Kosten, wenn zum Beispiel auf bestimmtes Material oder auf ästhetische Belange geachtet werden soll. Das veranschaulicht ein Artikel auf Spiegel Online.

Denn schon bei einer einzelnen Zahnlücke kostet ein Zahnersatz schnell 1.000-3.000 Euro. Bei mehreren Lücken sind schnell bis zu 10.000 Euro an Kosten möglich – fast der Preis eines Kleinwagens. Die gesetzlichen Kassen aber erstatten je Lücke nur den 50-prozentigen Zuschuss, und diesen auch nur für eine metallische Brücke als Regelversorgung (statt zum Beispiel für eine vollkeramische Brücke) – ganze 387 Euro (Stand 2016). Gesetzlich Versicherte müssen die hohe Differenz aus Festzuschuss und tatsächlichen Kosten selber schultern.

Bei finanzieller Überforderung droht das soziale Stigma

Wird also Zahnersatz benötigt, kann ein privater Haushalt schnell finanziell überfordert sein. Die drohende Konsequenz: Lücke bleibt Lücke. Kann sich ein Betroffener den Zahnersatz nicht leisten, muss er mit der Zahnlücke leben. Das aber wirkt als soziales „Stigma“, wie Studien immer wieder zeigen: Laut einer repräsentativen Umfrage des Marktforschers promio.net zum Beispiel bescheinigen 79 Prozent der Bürger gepflegten Zähnen einen wesentlichen Einfluss auf den beruflichen Erfolg. Bei solchen Risiken auch für den sozialen Status lohnt es, auf eine Bonusregelung zu achten, die durch das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgegeben ist.

Bonusregel: Der Festzuschuss lässt sich erhöhen

Denn der Zuschuss zum Zahnersatz lässt sich erhöhen, wenn man regelmäßig beim Zahnarzt war. Wer eine jährliche zahnärztliche Untersuchung für die zurückliegenden fünf Jahre nachweisen kann, erhöht den Zuschuss um 20 Prozent. Wer diesen Nachweis für 10 Jahre erbringt, erhöht den Zuschuss um 30 Prozent. Regeln hierfür definiert Paragraph 55 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V).

Das Bonusheft will gut gepflegt werden

Um aber von einer Erhöhung der Zuschüsse zu profitieren, ist Regelmäßigkeit wichtig. Denn wer die regelmäßigen jährlichen Termine beim Zahnarzt nicht wahrgenommen hat, der verliert diesen Anspruch sofort – und verliert ihn auch ohne Rücksicht auf vorherige Regelmäßigkeit. Erst nämlich, wenn in mindestens fünf Jahren vor Behandlungsbeginn lückenlose Vorsorgetermine beim Zahnarzt belegt werden, greift die Erhöhung der Zuschüsse.

Wer folglich einen Termin verpasste, hat erst nach weiteren fünf Jahren Ansprüche auf eine Erhöhung. Deswegen ist es wichtig, vor Jahresende zu überprüfen, ob man tatsächlich seinen jährlichen Zahnarzttermin als Bedingung des Paragraphen 55 wahrnahm. Und notfalls sollte schnell noch bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt seines Vertrauens vor Jahreswechsel vorbeigeschaut werden.

Festzuschüsse steigen in 2020 auf 60 Prozent

Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden ab dem 1. Oktober 2020 von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung erhöht. Das wurde mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Das Kostenrisiko wird also leicht reduziert. Und dennoch könnte sich die Erhöhung in bestimmten Situationen als Tropfen auf dem hohlen Stein erweisen, ebenso die Bonusregelung. Denn noch immer gilt: Kosten für einen Zahnersatz stellen auch bei höheren Zuschüssen – noch immer – ein erhebliches finanzielles Risiko durch hohe Eigenanteile dar.

Private Zahnzusatzversicherung: Das lohnenswerte „Plus“ beim Versicherungsschutz

Ein Blick ins Bonusheft zum Jahresende könnte demnach ein guter Anlass sein, auch seinen privaten Versicherungsschutz zu überprüfen. Ist doch das Kosten-Risiko durch Zahnersatz vielen gesetzlich Versicherten durchaus bekannt, wie Zahlen des PKV-Verbandes widerspiegeln: Demnach sichern sich rund 16 Millionen Deutsche durch eine private Zahnzusatzversicherung gegen Zusatzkosten beim Zahnarzt ab.

Auch Verbraucherschützer von test.de empfahlen in der Vergangenheit wiederholt derartige Policen. Bei einem Produkttest in 2019 schlossen insgesamt 76 von 234 Zahnzusatzversicherungen mit einem „sehr guten“ Ergebnis ab.

Bei den Tarifen auf dem Markt jedoch gibt es auch große Unterschiede in Leistung und Preis. Wichtig ist deshalb, darauf zu achten, welche Anteile pro jeweiliger Behandlung erstattet werden. Das gilt auch mit Blick auf vereinbarte Wartezeiten: Manche Versicherer setzen die Erstattungsleistung gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss stark herab. Hier hilft ein Beratungsgespräch beim Experten, sich die einzelnen Leistungsbausteine erklären zu lassen.