Noch nie haben so viele deutsche Rentner im Ausland gelebt wie aktuell. Das geht aus aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervor. Dennoch: ein Boom zum Aussiedeln im Alter ist nicht zu erkennen.
Rund 240.000 Menschen mit deutschem Pass, die eine gesetzliche Rente beziehen, haben ihren Wohnsitz mittlerweile im Ausland. Das berichtet am Mittwoch die Rentenversicherung Bund (DRV) auf ihrer Webseite. „Dies ist ein neuer Rekord“, kommentiert Rentenexperte Dirk Manthey. „Allein in den letzten zehn Jahren sind rund 50.000 Auslandszahlungen hinzugekommen.“
In die weite Ferne zieht es die Rentner in der Regel nicht. Beliebteste Ziele seien Österreich und die Schweiz, berichtet die DRV. Auch Spanien, die USA und Australien stehen hoch im Kurs. Ein Klischee ist hingegen der deutsche Rentner, der seinen Lebensabend unter Palmen in der Karibik verbringt: Weniger als 50 deutsche Rentner leben aktuell dort.
Auch kann man nicht behaupten, dass es einen Boom zur Rente im Ausland gibt. Immerhin 22,9 Millionen Renten zahlt die deutsche Rentenkasse aktuell aus: eine stolze Zahl. Da machen die Deutschen im Ausland lediglich 1,05 Prozent des Bestandes aus. Bemerkenswert ist, dass in den letzten Jahren ein kleiner Boom Richtung Südosteuropa zu beobachten ist. Mehr als 10.000 Ruheständler leben schon in Ländern wie Griechenland oder Rumänien: oft, weil da die Lebenshaltungskosten niedriger sind.
Rente im Ausland: problemlos, aber…
Was aber gilt es zu beachten, wenn man als Rentner ins Ausland zieht? Glaubt man Dirk Manthey von der DRV, geht das ganz einfach. „Seine Altersrente im Ausland zu beziehen, ist in aller Regel jederzeit problemlos möglich. Die DRV überweist die Rente weltweit“, sagt der Experte.
Beim zweiten Blick können sich aber doch Hürden auftun. Zwar überweist die Rentenkasse die Rente in voller Höhe — Kürzungen drohen aber, wenn es sich um eine Erwerbsminderungsrente oder Bezüge nach dem Fremdrentengesetz handelt: das betrifft Vertriebene und Spätaussiedler. Ebenfalls kein Ersatz wird für Wertverlust durch schwankende Währungskurse und für anfallende Gebühren erbracht.
Zudem ist nicht nur ein Antrag erforderlich. Einmal im Jahr muss auch ein Formular ausgefüllt und rechtzeitig an die Rentenkasse zurückgeschickt werden: eine sogenannte Lebensbescheinigung. Damit will die Behörde überprüfen, ob der Ruheständler tatsächlich noch lebt…und nicht Angehörige auch nach seinem Ableben die Bezüge weiterkassieren. Eine aktuelle Adresse muss der verantwortliche Rentenversicherungs-Träger ebenfalls immer haben. Sonst steht die Zahlung auf dem Spiel.
Steuerpflicht erlischt nicht
Kompliziert kann es auch beim Thema Steuern werden, wenn die Rente nachgelagert besteuert wird. Denn die Steuerpflicht erlischt im Ausland keineswegs, im Gegenteil. Im Ausland lebende Rentner sind nur noch „beschränkt steuerpflichtig“. Was super klingt, entpuppt sich schnell als Nachteil: der Grundfreibetrag entfällt und schon der erste Cent Rente muss besteuert werden. Ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht kann hier Abhilfe schaffen.
Das ist aber nicht das einzige Problem mit Blick auf die Rente. Mit vielen Staaten hat Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen — mit anderen nicht. Das verhindert, dass Rentner in beiden Ländern Steuern abführen müssen. Wer in bestimmten Staaten wie Griechenland oder den USA wohnt, zahlt seine Steuern dort und nicht hierzulande: auch das ist in den Abkommen geregelt. Hier sollten sich Rentner vor einem Umzug beraten lassen, wo welche Steuern gezahlt werden müssen.