Viele Menschen wollen auch nach Erreichen des Rentenalters noch arbeiten, wenn es die Kräfte zulassen. Damit kann man sogar seine Rente aufbessern. Aufpassen müssen jedoch jene, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben.
Wer glaubt, eine Rentnerin oder ein Rentner setzt sich einfach zur Ruhe, der irrt. Mehr als 240.000 Menschen gehen auch im Rentenalter einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, so berichtet die Bundesregierung, weitere 980.000 haben einen Minijob. Und 411.000 Personen über 65 Jahren waren darüber hinaus als Selbstständige tätig.
Entgegen aller Klischees ist es nicht allein Armut, die diese Menschen treibt. Umfragen zeigen immer wieder, dass auch Seniorinnen und Senioren im Job Erfüllung finden und deshalb weiter arbeiten wollen. Man hat nicht nur mehr Geld zur Verfügung, sondern bleibt auch geistig fit und hat eine Aufgabe. In Zeiten fehlender Fachkräfte ist zudem die Arbeitserfahrung von Senioren besonders gefragt.
Mit dem Arbeitgeber kann man seit 2014 ganz einfach vereinbaren, dass man später in Rente gehen will: auch mit einer festgelegten Frist, die sich nach Wunsch und Bedarf verlängern lässt. Damit kann man die Rentenansprüche schon recht gut aufbessern. Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, erhöht die Rente um sechs Prozent für jedes Jahr ohne Rentenbezug, so rechnet die Bundesregierung vor. Bei einem Durchschnittsverdiener über 40 Jahre bedeutet ein einziges Jahr längere Arbeit schon 107 Euro Monatsrente (brutto) mehr. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen dann auch.
Doch auch, wer Rente bereits erhält, für den kann es sich lohnen weiterzuarbeiten. Wer die Regelaltersgrenze bereits geknackt hat und weiterhin in die Rentenkasse einzahlt, kann seit Inkrafttreten des Flexirentengesetzes im Januar 2017 ebenfalls seine Altersbezüge auffrischen und weitere Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto sammeln. Ob es sich lohnt schon in Rente zu gehen oder mit Rente weiterzuarbeiten, sollte man am besten von einem Experten durchrechnen lassen.
Wer die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat, kann beliebig viel hinzuverdienen. Aufpassen müssen aber Rentner, die von Vorruhestands-Regelungen Gebrauch machen. Sie dürfen die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Wer sie doch überschreitet, muss mit Abzügen rechnen. Dann wird ein Zwölftel des Betrages, der über diese Grenze hinausgeht, zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet und es wird nur eine Teilrente ausgezahlt. Auch gilt es, den sogenannten Hinzuverdienstdeckel zu beachten: eine Grenze, was man zusätzlich obendrauf verdienen kann. Das entspricht maximal dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre. Was darüber hinausgeht, wird sogar zu 100 Prozent auf die Rente angerechnet.