Am 03. Juni wird der Weltfahrradtag begangen: ein Tag, mit dem die Uno auf die Vorteile des Radfahrens aufmerksam machen will. Aber wann ist ein Fahrrad eigentlich ein Fahrrad? Diese Frage mag absurd klingen — ist aber wichtig für die Frage, ob man verpflichtend einen Versicherungsschutz braucht. Darauf macht am Montag die Polizei aufmerksam.
Immer mehr Menschen fahren Rad! Zwischen 2007 und 2016 haben die Bundesbürger in Summe etwa 6 Milliarden Personenkilometer mehr mit dem Fahrrad zurückgelegt, so geht aus Daten des Bundesumweltamtes hervor. Und auch die Verkäufe boomen. Mehr als 90 Millionen Räder stehen mittlerweile in deutschen Haushalten.
Normalerweise braucht man für ein Fahrrad keine extra Versicherung, die der Gesetzgeber vorschreibt. Wobei sich für begeisterte Radler aber unbedingt eine Unfallversicherung empfehlen. Schließlich verletzen sich pro Jahr fast 14.500 Menschen auf dem Rad, zum Teil schwer. Und auch eine Privat-Haftpflicht ist im Grunde ein Muss. Wer Dritten einen Schaden verursacht, haftet auch auf dem Rad mit seinem gesamten Vermögen.
Wann ist ein Rad ein Rad?
Der Weltfahrradtag am 3. Juni soll für die Vorteile und Gefahren des Radfahrens sensibilisieren. Das nimmt die Polizei Nordrhein-Westfalen aktuell zum Anlass, auf Twitter über die Unterschiede zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike zu informieren. Denn der Fahrradboom resultiert auch daraus, dass immer mehr Räder mit Hilfsmotor unterwegs sind. Und das bedeutet: Je stärker der Motor, desto strengere Vorschriften sieht der Gesetzgeber vor. Besonders bei Senioren sind Elektroräder beliebt.
Hier gilt es, beim Kauf genau hinzuschauen. Noch als Fahrrad gelten Pedelecs und E-Bikes, die maximal über einen 250-Watt-Motor verfügen und nicht schneller als 25 km/h fahren. Für diese Zweiräder ist nach § 63a der Straßenverkehrsordnung (StVZO) weder ein Helm noch ein Führerschein Pflicht. Folglich müssen die Radler auch keine Kfz-Versicherung für ihr Gefährt abschließen. Diese Räder dürfen auf dem Radweg benutzt werden.
S-Pedelecs erfordern Versicherung und Führerschein
Anders sieht es jedoch aus, wenn es sich um ein S-Pedelec bis 45 Stundenkilometer Höchstgeschwindigkeit handelt und der Motor 250-500 Watt Leistung erbringt. Diese gelten nicht mehr als Fahrrad, sondern werden als Kleinkraftrad bzw. KfZ eingestuft. S-Pedelecs dürfen nur mit Helm und Versicherungskennzeichen gefahren werden. Auch ein Führerschein (AM) ist erforderlich. Und weil diese Räder so schnell sind, sind auch Radwege tabu. Sie müssen auf der Straße fahren.
Ein Sonderfall sind E-Bikes, die über keine Pedale verfügen. Sie brauchen eine Mofa-Versicherung und ein entsprechendes Kennzeichen. Etwas schwierig ist es hier mit der Helmpflicht. Fahren sie bis zu 20 km/h schnell und haben maximal 500 Watt Leistung, brauchen der Fahrer oder die Fahrerin keinen Helm. Wenn das Zweirad aber bis zu 25 km/h schafft und mit bis zu 1.000 Watt Motorleistung ausgestattet ist, muss ein Helm getragen werden.
Grundsätzlich empfiehlt sich wegen des hohen Verletzungsrisikos aber, immer einen Helm zu tragen: egal, ob man per Muskelkraft oder mit Hilfsmotor fährt. Die Gefahr einer schweren Kopfverletzung lässt sich so deutlich minimieren.