Am Vatertag mit Bier und Böllerwagen losziehen? Das hat vielfach Tradition. Leider kommt es dabei vermehrt zu Alkoholunfällen, wie Daten der Statistikbehörden zeigen. Deshalb: besser ein oder zwei Gläser weniger trinken!
Morgen ist wieder Vatertag. Und es sei den Herren der Schöpfung ja gegönnt: Sich an einem Tag mal daneben benehmen dürfen und mit den Kumpels den Böllerwagen ziehen. Das hat auch bereits seit dem 19. Jahrhundert Tradition, als Handwerker und Gesellen mit dem Wagen loszogen.
Dass dieses Bild des Männertages kein Klischee ist, sondern tatsächlich noch immer vielfach „gepflegt“ wird, zeigen leider auch die Unfallzahlen. Am Männertag nämlich zählt die Polizei mehr als das 2,3fache bis sogar das Dreifache an Alkoholunfällen als an anderen Tagen im Jahr, so geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervor. Allein zu Silvester werden noch mehr Unfälle aufgrund von Alkoholmissbrauch gezählt!
Dass man auf das Auto verzichtet, wenn das Bier reichlich konsumiert wird, ist dabei eine Selbstverständlichkeit. Ein weit verbreiteter Irrtum ist es jedoch, alternativ auf das Fahrrad auszuweichen. Zwar gilt in Deutschland eine stolze Obergrenze von 1,6 Promille für das Rad. Aber das ist, mit Verlaub, völlig unrealistisch. Schon wer fahrauffällig fährt oder einen Unfall verursacht, muss bereits ab 0,3 Promille mit einer Strafanzeige rechnen. Und auch mit dem Verlust des Führerscheines. Hier gilt es, doch lieber auf das Taxi oder den Nahverkehr auszuweichen. Auch deshalb, um die eigene Gesundheit zu schützen: Laut Unfallstatistik ist bei beinahe jedem vierten Alkoholunfall mit Personenschaden ein Radfahrer beteiligt.
Maß halten gilt aber auch mit Blick auf Versicherungen. So sehen viele private Unfallversicherungen eine Alkoholklausel vor. Wird die dort definierte Promillegrenze überschritten, kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen oder gar verweigern. Ein Beispiel: Vor dem Oberlandesgericht Köln musste eine Versicherungsnehmerin eine Niederlage erleiden, die mit 1,92 Promille von einem Auto angefahren wurde und eine bleibende Behinderung davontrug. Die Unfallversicherung muss in diesem Fall keine Leistung erbringen, da eine durch Alkoholeinfluss verursachte Bewusstseinsstörung Ursache gewesen sei, entschieden die Richter (Aktenzeichen 20 U 107/12).
Vorsicht ist auch beim Grillen geboten, wenn Alkohol getrunken wurde. Rund 4000 Grillunfälle verzeichnet die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) jedes Jahr bundesweit, davon gehen rund 500 mit besonders schweren Brandverletzungen einher. Eine private Unfallversicherung ist auch für diese Gefahren sinnvoll. Auch eine Privathaftpflicht, wenn man doch Dritten einen Schaden verursacht. Wer vorsichtig ist und es nicht übertreibt, darf natürlich gern auch ein Bierchen mehr trinken.