Fahranfänger am Steuer des elterlichen Autos

Eine repräsentative YouGov-Studie im Auftrag eines großen Versicherers wollte herausfinden, ob junge Menschen überwiegend ihr eigenes Auto nutzen – oder das der Eltern fahren. Das Ergebnis lässt aufhorchen. Immerhin fast jeder zweite Autofahrer unter 25 Jahren (43 Prozent) ist demnach mit dem Auto der Eltern unterwegs.

Junge Menschen nutzen oft das Auto der Eltern. Das lässt natürlich Fragen nach dem Versicherungsschutz für die Fahranfänger aufkommen. Wenn Eltern den Nachwuchs in die Autoversicherung aufnehmen, müssen sie mit einer bis zu dreifach höheren Prämie rechnen. Denn die Versicherungsprämie bildet das individuelle Schadensrisiko ab und ist bei jungen Fahrerinnen und Fahrern besonders hoch. So startet der Nachwuchs meist mit der teuren Schadenfreiheitsklasse 0, wofür 95 – 100 Prozent des Grundbeitrags anfallen.

Und wenn man den Sohn oder die Tochter einfach fahren lässt, ohne dass er im Vertrag der Kfz-Versicherung steht? Die gute Nachricht: Die Kfz-Haftpflicht eines Fahrzeughalters muss für den Schaden aufkommen, wenn die Kinder am Steuer saßen, obwohl sie nicht in der Autoversicherung eingetragen sind. Und das gilt auch für die Kaskoversicherung, so zeigt zum Beispiel ein Urteil des Oberlandesgerichtes Bamberg (Az. 11 O 752/01). Ein Versicherer wurde demnach zur Zahlung des Schadens am eigenen Wagen verdonnert, nachdem ein Sohn mit dem Auto des Vaters gegen ein Verkehrsschild donnerte. Und dennoch lauern Risiken, wenn man den Nachwuchs nicht im Vertrag berücksichtigt.

Zwar: Als Versicherungsnehmer ist man nicht verpflichtet, bei Abschluss einer Police den Fahrerkreis anzugeben. Dennoch drohen hohe Kosten, falls der Nachwuchs mit dem elterlichen Wagen einen Unfall baut. Kommt es zum Schaden und eine andere Person ist den Wagen gefahren als in der Versicherung aufgenommen, kann die Versicherung eine Nachzahlung der höheren Prämie verlangen – unter Einbeziehung des tatsächlichen Fahrers und rückwirkend ab dem laufenden Versicherungsjahr.

Mehr noch: Auch Vertragsstrafen werden von einigen Versicherern verhängt, wenn die Gesellschaft nachweisen kann, dass der Fahrerkreis absichtlich nicht angegeben wurde. Laut test.de beträgt die Strafe oft die Höhe eines Jahresbeitrags. Die teure Schadenfreiheitsklasse ist also auch bei Nutzung des elterlichen Wagens für junge Fahrer*innen ein Problem.

Wie aber lässt sich, trotz des teuren Einstiegs, für Fahranfänger bei der Kfz-Prämie sparen? Sind die Kinder noch unter 18 Jahre alt, wäre das „begleitete Fahren ab 17“ eine Möglichkeit. Statistiken zeigen, dass begleitetes Fahren das Unfallrisiko senkt. Deswegen werden Fahranfänger, die ihre Fahrprüfung bereits mit 17 Jahren ablegen und am „begleiteten Fahren“ teilnehmen, auch bei Kfz-Versicherungen begünstigt.

Auch räumen Versicherer den Eltern ein, unfallfreie Jahre auf die Kinder zu übertragen, damit die Kinder vergleichsweise günstige Einstiegskonditionen erhalten. Das geht jedoch nur, wenn die Kinder einen Führerschein, aber noch keinen eigenen Versicherungsvertrag besaßen. Können doch nur so viele Jahre übertragen werden, wie der Empfänger einen Führerschein besitzt.