Für die Risikovoranfrage oder Antragstellung der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Ermittlung Ihrer Gesundheitshistorie unbedingt erforderlich und sinnvoll, da gerade hier die meisten Fehler oft auch unwissentlich passieren.
Warum die Ermittlung Ihrer Gesundheitsdaten so wichtig ist, erfahren Sie in diesen Beitrag von Plusminus. Link zum Plusminus-Filmbeitrag „Falsche Arztabrechnungen“ vom 15.07.2015
§ 630g BGB Einsichtnahme in die Patientenakte
1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.
2) Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.
3) Im Fall des Todes des Patienten stehen die Rechte aus den Absätzen 1 und 2 zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen seinen Erben zu. Gleiches gilt für die nächsten Angehörigen des Patienten, soweit sie immaterielle Interessen geltend machen. Die Rechte sind ausgeschlossen, soweit der Einsichtnahme der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht.
Musterschreiben um Ihre Arztunterlagen anzufordern:
Name
Anschrift
des Arztes
Einsicht in Behandlungsunterlagen
Sehr geehrter Herr Dr. …,
ich bin seit ….. bei Ihnen in ärztlicher Behandlung.
Ich bitte Sie, mir die vollständigen Behandlungsunterlagen (Krankenblätter und Befunde, Arztberichte, Laborergebnisse, Aufzeichnungen über die Verordnung von Medikamenten, Röntgenunterlagen, Ultraschallaufnahmen,
MRT usw.) in Kopie zu überlassen (in elektronischer oder gedruckter Form). Die Kosten für die Kopien übernehme ich selbstverständlich. Bei Röntgenfilmaufnahmen bitte ich um leihweise Überlassung im Original, um hohe Kopierkosten zu vermeiden.
Ich bitte Sie, mir die Unterlagen innerhalb von drei Wochen ab Datum dieses Schreibens mit einer Erklärung über deren Vollständigkeit zu übersenden.
Mit freundlichen Grüßen