Bei manchen Versicherungsarten kann es sich lohnen, hin und wieder zu schauen, ob der Vertrag noch zeitgemäß ist – oder neuere Verträge nicht bessere Leistungen und eine höhere Absicherung bieten. Eine solche Versicherung ist die Hausratversicherung. Hier haben viele Anbieter in den letzten Jahren ihr Bedingungswerk verbessert.
Bei vielen Versicherungsarten ist es sinnvoll, einen Vertrag langfristig zu halten – etwa bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, bei dem sich die Prämie am Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss orientiert. Es gibt aber auch Arten von Versicherungen, bei denen es sinnvoll sein kann, seinen Altvertrag gegen einen neuen Tarif einzutauschen. Ein solches Beispiel ist die Hausratversicherung.
Hier haben die Versicherer, auch angetrieben durch einen harten Preis- und Wettbewerbsdruck, in den letzten Jahren ihre Tarife aufgepäppelt und teils neue Leistungen integriert. Das wurde auch deshalb notwendig, weil es in der Zwischenzeit rasante technische Entwicklungen gab. Wer beispielsweise in den 90er Jahren seinen Vertrag abschloss, wird verständlicherweise kaum Extrabausteine für das Internet vorfinden. Neuere Verträge beinhalten mitunter schon einen Grundschutz bei Phishing-Schäden: Wenn also Geld beim Online-Banking verloren geht, weil jemand Passwörter klaut.
Ein weiteres Beispiel: die Innovationsgarantie. Diese Leistung bewirkt, dass der Hausratvertrag auch tatsächlich mit der Zeit geht, selbst wenn man den Tarif nicht wechselt. Überarbeitet der Versicherer sein Bedingungswerk, werden Leistungsverbesserungen automatisch Vertragsbestandteil auch bei Altverträgen, wenn eine Innovationsgarantie vereinbart wurde.
Doch grundsätzlich führt der harte Marktkampf dazu, dass die Hausratversicherer vermehrt Leistungen in ihre Tarife nehmen, die früher kostenpflichtig per Zusatzbaustein dazugewählt werden mussten. Bestätigt auch die Zeitschrift „Finanztest“, die vor kurzem 144 Angebote untersucht hat. „Neue Tarife bieten mehr“, so das Fazit der Studie. Hier sollte man aber genauestens die Leistungen mit dem Altvertrag abgleichen, ob ein Wechsel des Vertrages tatsächlich lohnt.