Auf der Kaffeefahrt mal eben eine Lebensversicherung oder ein anderes Finanzprodukt abschließen? Das mag zunächst absurd klingen, denn ein solches Anlageprodukt sollte nicht mal eben am Kaffeetisch erworben werden. Doch tatsächlich werden auf Kaffeefahrten Finanzdienstleistungen verkauft. Der Bundesrat will das nun verbieten – aus gutem Grund.
Fünf Millionen Menschen nehmen jährlich an sogenannten Kaffeefahrten teil, schätzt der Bundesrat mit Berufung auf Medienrecherchen. Und das sieht die Länderkammer mit großer Besorgnis. Denn in der Branche gibt es viele schwarze Schafe, die gutgläubigen Senioren überteuerte Produkte aufschwatzen. Nun hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der schlicht ein Verkaufsverbot für bestimmte Produkte vorsieht. Das Dokument wurde unter der Federführung Bayerns als Drucksache 19/399 in den Bundestag eingebracht, der nun darüber abstimmen soll.
Kunden werden mit angeblichen kostenlosen Leistungen geködert
Weshalb der Bundesrat ein Verkaufsverbot anstrebt, schildert er im Text des Gesetzentwurfes. Denn dort ist beschrieben, wie Veranstalter von Kaffeefahrten vorgehen, um gutgläubige Kunden zu ködern. Zunächst inserieren sie ihren Ausflug in Anzeigenblättern oder Hauswurfsendungen. Darin versprechen sie einen sehr preisgünstigen oder gar kostenlosen Transport zum Veranstaltungsort, ein kostenloses Essen und tolle Gewinne.
„In der Realität enden die langen, ermüdenden Busfahrten häufig in einem abgelegenen Landgasthof, wo die Verletzlichkeit der Teilnehmer mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt wird“, heißt es im Gesetzentwurf. Mitunter verbieten die Veranstalter sogar, dass man den Ort verlässt, wenn man nichts kaufen will, oder sie verweigern die Rückfahrt. In diesem Fall gibt es nur eine Lösung: Die Polizei rufen!
Oft werden die Teilnehmer dann unter Druck gesetzt und so lange bearbeitet, bis sie tatsächlich etwas kaufen. Und das ist heikel, wenn es sich um ein Finanzprodukt handelt: Hier droht im Zweifel ein hoher finanzieller Verlust. Es sollte selbstverständlich sein, dass man seine Geldanlage nicht zufällig abschließt, weil man an einer Kaffeefahrt teilgenommen hat. Sondern dass man sich vorher umfassend informiert, beraten lässt und sein Geld mit Bedacht investiert.
Über Seriosität des Veranstalters informieren!
Deshalb will der Bundesrat nun schlichtweg den Veranstaltern von Kaffeefahrten verbieten, Finanzprodukte auf Kaffeefahrten zu verkaufen. Hier würden „erhebliche finanzielle Gefahren“ für die Kunden lauern, heißt es zur Begründung. Darüber hinaus sollen noch andere Produkte vom Verkauf auf Kaffeefahrten ausgeschlossen sein: unter anderem Pauschalreisen, Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel. Gerade Medikamente, oft als Wundermittel beworben, bedeuten für die oft betagten Teilnehmer sogar ein gesundheitliches Risiko.
Natürlich ist nicht jeder Anbieter von Kaffeefahrten unseriös. Aber wer daran teilnehmen will, sollte sich bereits vor Antritt der Reise über die Seriosität des Veranstalters informieren – und notfalls auf die Fahrt verzichten. So ist es unter anderem gesetzlich vorgeschrieben, dass Kaffeefahrten behördlich angemeldet werden: Verzichtet der Veranstalter darauf, ist das kein gutes Zeichen. Wer doch etwas kauft, sollte den Vertrag genau prüfen, etwa auf die Unterschrift und das Datum. Und das sollten tatsächlich nur Waren sein, die für einen selbst kein Risiko bergen könnten: also keine Medikamente und keine Finanzprodukte!